Seminar "CE-Pflichten für Betreiber von Maschinen und Anlagen"
Betreiber von Maschinen und Anlagen unterliegen primär den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Durch Umbau, Erweiterung oder Eigenentwicklung von Produktionsmitteln können sie auch in die Rolle des Herstellers geraten. Dann stehen sie plötzlich vor ganz neuen Herausforderungen, indem sie die Forderungen der EG-Richtlinien, insbesondere der Maschinenrichtlinie, erfüllen müssen.
Dadurch, dass die Marktaufsicht zur Maschinenrichtlinie meist den Gewerbeaufsichtsämtern unterliegt, stehen die Betreiber hier zurzeit unter stärkerer Beobachtung als die Maschinenhersteller selbst. Bei unsicheren Maschinen bzw. auch bei fehlenden Unterlagen können die Behörden Produktionsmittel sogar stilllegen.
In diesem Seminar vermitteln wir das Grundwissen zu den Forderungen der Maschinenrichtlinie für Betreiber von Maschinen und Anlagen.
Die Themen |
|---|
Unterschiede Arbeitsschutz – Produktsicherheit |
Überblick über die EG-Richtlinien |
Marktaufsicht |
Einordnung von Maschinen und Anlagen unter die Maschinenrichtlinie |
Pflichten bei der Eigenentwicklung von Maschinen |
Umbau von Maschinen |
Anforderungen an Lieferanten von Produktionsmitteln |
Organisatorische Anforderungen |
Lernziel
Sie erhalten einen Überblick über die neuen Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie und korrespondierenden EG-Richtlinien, die Sie als Anlagenbetreiber betreffen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Betreiber von Maschinen und Anlagen, die einen Überblick über die für sie wichtigen Änderungen durch die neue Maschinenrichtlinie benötigen.
Preis
290 € pro Teilnehmer zuzüglich MwSt.
Ihre Ansprechpartnerin
- Sandra Kühl
- Leiterin Seminarmanagement
- (02152) 8942-20
- s.kuehl(at)kothes.de
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