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Anleitungen

für die USA

Wenn Sie auf dem US-amerikanischen Markt tätig sind oder es werden wollen, können wir Sie unterstützen: mit Betriebsanleitung, die den spezifischen Anforderungen in den USA genügen, damit Sie sich effektiv vor Haftungsansprüchen schützen.

Besonderheiten des US-Markts
Die besondere Situation bei Haftungsfragen auf dem US-amerikanischen Markt beschreibt die HDI Industrie Versicherung AG in ihrer „Haftpflicht Fachinformation“ 02/2005 HDI-Berater

Zwar gibt es in den USA kein einheitliches Haftungsrecht, da jeder US-Bundesstaat eigene Haftungsnormen hat, jedoch gibt es einige allgemein gültige Grundsätze. So bilden die wichtigsten Fehlerkategorien, die zur Produzentenhaftung führen können, Konstruktions-, Herstellungs- und Instruktionsfehler. Herstellung und Konstruktion sind bei Produkten, die von deutschen Unternehmen in den USA vertrieben werden, in der Regel hochwertig und kommen als haftungsbegründende Ursache meist nicht in Betracht.

Die Verletzung der Instruktionspflicht jedoch führte schon bei mehreren Fällen dazu, dass amerikanische Gerichte den Hersteller zur Leistung von Schadensersatz verurteilten. Die „Haftpflicht Information“ der HDI nennt die folgenden Beispiele:

  • Der Hersteller von Metallleitern muss auf die Gefahren hinweisen, die entstehen können, wenn die Metallleiter mit einem Starkstromkabel in Berührung kommt.
  • Der Hersteller von Klebemitteln muss darauf hinweisen, dass die bei der Verwendung des Klebemittels entstehenden Dämpfe Krankheiten hervorrufen können.
  • Der Hersteller von Elektrogeräten, die für eine Spannung von 110 Volt konstruiert wurden, muss darauf hinweisen, dass eine Explosion stattfinden kann, wenn das Gerät an eine Steckdose mit 220 Volt angeschlossen wird.

Betriebsanleitungen für die USA
Diese Beispiele zeigen, dass für den US-Markt besonderes Augenmerk auf die Ausarbeitung von Anleitungen und Produktinformationen gelegt werden muss. Ihre Betriebsanleitung sollte für Anwälte auf der Suche nach Instruktionsmängeln eine so geringe Angriffsfläche wie möglich bieten.

Allerdings gibt es in den USA im Gegensatz zu Europa nur sehr wenige Normen oder Richtlinien, die eine Aussage zur technischen Dokumentation beinhalten.

Die Standards entstehen dem angelsächsischen Gerichtssystem folgend durch Präzedenzfälle (Case Law). Die Feststellung der Fakten übernehmen dabei zwölf Geschworene (Laien). Im Streitfall wird ein gegnerischer Anwalt unter Umständen jedes Wort der Anleitung auseinandernehmen, um aufgrund des Schadens dort nach Schwachstellen zu suchen.
Es gilt der Grundsatz, dass die gegnerische Seite einen Hinweis befolgt hätte, wenn dieser in der Anleitung enthalten gewesen wäre. Demzufolge kann man sich bei der Erstellung der Anleitung nicht an vorhandene Vorschriften halten, weil diese z. T. erst im Gerichtssaal entstehen.

Eine 100 %ige Sicherheit gibt es daher nicht. Es gilt daher, das immer vorhandene Risiko mit vertretbarem Aufwand zu minimieren. Was vertretbar ist, entscheiden Sie!

Wir haben in Zusammenarbeit mit US-Anwälten Kriterien für Betriebsanleitungen entwickelt, die den Besonderheiten des US-amerikanischen Markts Rechnung tragen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Vorgaben des im November 2006 neu erschienenen Standards ANSI Z535.6 „American National Standard For Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials“. Jedoch gilt auch hier: Ein US-Anwalt, der Ihre Anleitung auf diese Kriterien hin geprüft hat, übernimmt keine Garantie, dass es nicht dennoch zu einem Prozess kommen kann.

Unsere Leistungen
Beim Erstellen einer Betriebsanleitung für den US-amerikanischen Markt gehen wir wie folgt vor:

  • Die bestehende deutsche Anleitung wird hinsichtlich der speziellen Anforderungen des US-Marktes aufbereitet.
  • Ein Fachübersetzer (Muttersprachler) übersetzt die Anleitung ins US-Englische.
  • Die Anleitung wird durch einen in den USA ansässigen Anwalt geprüft und mit Verbesserungsvorschlägen versehen.
  • Weitere Beratungen durch den US-Anwalt wie z. B. Recherche zu US-Normen, Garantiebestimmungen, rechtliche Beratung zur Produkthaftung etc. können auf Wunsch zusätzlich erbracht werden.
  • Die Änderungen des US-Anwalts werden von unseren Technischen Redakteuren in die Anleitung eingearbeitet.

Übrigens: Wir prüfen auch Ihre bestehende Anleitung für den Einsatz in den USADokumentations-Check.
Damit Sie wissen, wo Sie stehen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Martin Kleingrothe
Martin Kleingrothe
Fachbereichsleiter Anleitungen für die USA
(0 21 52) 89 42-192
m.kleingrothe@kothes.de


Dokupreis 2009
Kothes! ist zweifacher Gewinner des tekom doku-preises 2009.