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Termine:
14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich
15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II:
                             Anleitungen für den US-Markt
 Hamburg
15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen
16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III:
                             Technical Writing in English
 Hamburg
21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I:
                             Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
 Stuttgart
21.09.2010 Indexing:
                             Methoden professioneller Indexerstellung
 Kempen
22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II:
                             Performance Level in der Praxis
 Stuttgart
22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur
04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen
                             im USA-Geschäft
 Stuttgart
06.10.2010 Struktur und Inhalte von
                             Softwaredokumentationen
 Stuttgart
06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau
                              nach DIN-Fachbericht 146
 Stuttgart
13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg
20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien
26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I:
                             Struktur und Inhalte
 Stuttgart
27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II:
                             Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise
 Stuttgart
28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III:
                             Texte zielgruppengerecht erstellen
 Stuttgart

 

Aktuelle Stellenausschreibungen:

Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Kempen
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Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Bremen
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Berlin
Freiberufliche Redakteure und Illustratoren (m/w)

 

Aktuelles:

„Russische Maschinenrichtlinie“ beschlossen

Am 15. September 2009 wurde in Russland ein neues „Technisches Reglement“ über die „Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ beschlossen, das am 1. Oktober 2010 in Kraft treten wird.
In diesem Reglement werden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen und Ausrüstung in allen ihren Lebensphasen, von der Konzipierung bis zur Entsorgung, definiert. Ziel ist der Schutz von Mensch und Tier, Schutz vor Sachschäden, Umweltschutz sowie Schutz vor Betrug des Endkunden. Im Anhang werden die Maschinen und Ausrüstungen aufgelistet, die unter dieses Reglement fallen.

Ausgenommen von der Richtlinie
Ähnlich wie bei der europäischen Maschinenrichtlinie sind von der Anwendung des russischen Reglements einige Maschinen und Ausrüstungen ausgenommen. Dies sind:

  • Maschinen und Ausrüstungen, die die staatliche Telekommunikation in Russland gewährleisten
  • medizinische Geräte oder Ausrüstungen, die im direkten Kontakt mit Patienten verwendet werden
  • Maschinen und Ausrüstungen zur nuklearen Verwendung
  • Beförderungsmittel für die Beförderung in der Luft (inkl. Raumschiffe) und zu Wasser sowie Schienenfahrzeuge
  • Seeschiffe und bewegliche Offshore-Anlagen
  • Jahrmarktgeräte
  • Maschinen und Ausrüstungen für militärische Zwecke

Für diese Maschinen und Ausrüstungen existieren eigene technische Reglements oder nationale Regelungen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Laut Reglement darf eine Maschine nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie die im Kapitel II beschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Das Kapitel II ist dem Anhang I der europäischen Maschinenrichtlinie ähnlich, aber nicht so detailliert ausgeführt.

Im Gegensatz zur europäischen Maschinenrichtlinie gibt es hier keine Definition bzw. Abgrenzung von vollständiger und unvollständiger Maschine.

Konformitätsbewertungsverfahren nur mit Behörden
Im Vergleich zur europäischen Maschinenrichtlinie, nach der für die meisten Maschinen die interne Fertigungskontrolle ausreicht, dürfen die Konformitätsbewertungsverfahren nach der neuen „russischen Maschinenrichtlinie“ nur mit Beteiligung der russischen föderalen Behörden stattfinden. Die Konformitätserklärung ist dann 5 Jahre gültig.

Bezüglich der Konformitätsbewertung werden die Maschinen und Ausrüstungen, die unter das Reglement fallen, in zwei Listen aufgeteilt:

  • Die erste Liste enthält Maschinen und Ausrüstungen, für die eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle notwendig ist. Fällt die Maschine oder Ausrüstung unter dieser Liste, kann der Hersteller zwischen sieben Typen der Konformitätsbewertungsverfahren wählen, nach denen seine Maschine bzw. Ausrüstung geprüft wird. Bei einigen Konformitätsbewertungsverfahren spielt es eine große Rolle, ob beim Hersteller ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt ist.
  • Die zweite Liste enthält Maschinen und Ausrüstungen, für die der Hersteller die Konformität mit der „russischen Maschinenrichtlinie“ selbst belegen muss. In diesem Fall muss der Hersteller die Konformität selbst mit allen vorhandenen Dokumentationen (Prüfberichte, Risikobeurteilung, Ergebnisse der Qualitätssicherungskontrolle usw.) vor der russischen Behörde erklären. Dies entspricht einer Hinterlegung der Unterlagen, wie sie bei uns nur in wenigen Produktbereichen üblich ist.

Risikobeurteilung und Betriebsanleitung verpflichtend
Die Durchführung und Erstellung einer Risikobeurteilung und einer Betriebsanleitung für die jeweilige Maschine ist nach dem Reglement Pflicht. Die Betriebsanleitung muss alle notwendigen Informationen für sicheren Transport, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Prüfungen, Störungsbehebung, Demontage und Entsorgung enthalten und muss mit der Maschine bzw. Ausrüstung mitgeliefert werden. In der Betriebsanleitung müssen auch die technischen Daten und Daten zur Lebensdauer vorhanden sein.

Wenn eine Maschine in explosionsgefährdeter Atmosphäre verwendet wird, muss die Betriebsanleitung die entsprechenden Informationen für den sicheren Umgang mit der Maschine im Ex-Bereich enthalten. Alle Sicherheitskennzeichen auf der Maschine sowie die Kennzeichnung der Maschine selbst müssen in der Anleitung wiederholt und erläutert werden.

Zur Risikobeurteilung gibt es keine näheren Angaben. Man kann aber davon ausgehen, dass eine „europäische“ Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 14121-1 auch den russischen Standards genügt.

Fazit und Ausblick
Im Großen und Ganzen stimmen die Ziele der beiden Richtlinien überein: das Produkt muss für den Benutzer so sicher wie möglich sein.

Mit diesem und anderen technischen Reglements scheint sich Russland mehr an EU-Richtlinien anzupassen. In diese Richtung geht auch der Gesetzentwurf, den Russlands Präsident Medvedev im Dezember 2009 in die Duma eingebracht hat. Laut diesem Gesetzentwurf dürfen Hersteller für die Produktion von Maschinen die europäischen Richtlinien und Normen verwenden.

So unterstützen wir Sie
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des für Ihre Maschine korrekten Konformitätsbewertungsverfahrens und bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen in russischer Sprache.
Sprechen Sie uns an!


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


     

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