Neues Rückruf-Formular der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erleichtert Herstellern, Bevollmächtigten und Importeuren mit Sitz in Deutschland ab sofort das Rückrufmanagement. Über mangelhafte und gefährliche Produkte können sie die Aufsichtsbehörden nun online informieren.
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verpflichtet den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, den Einführer (Importeur) und den Händler, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten.
Im Fall einer Rückrufaktion steht für das Unternehmen viel auf dem Spiel. Dabei geht es außer um rechtliche Folgen auch darum,
- als verantwortungsbewusster Hersteller möglichst schnell und reibungslos Risiken und Gefahren für Anwender und Verbraucher abzuwenden,
- ein negatives Image zu vermeiden und
- die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten.
Nicht zuletzt müssen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden.
Mit Hilfe des Formulars unter www.rueckrufe.de lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. So können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, mittels des Formulars ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben.
Hier finden Sie die komplette Pressemitteilung der BAuA.