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Termine:
08.09.2010 Die neue Maschinenrichtlinie Zürich
14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich
15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II:
                             Anleitungen für den US-Markt
 Hamburg
15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen
16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III:
                             Technical Writing in English
 Hamburg
21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I:
                             Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
 Stuttgart
21.09.2010 Indexing:
                             Methoden professioneller Indexerstellung
 Kempen
22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II:
                             Performance Level in der Praxis
 Stuttgart
22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur
04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen
                             im USA-Geschäft
 Stuttgart
06.10.2010 Struktur und Inhalte von
                             Softwaredokumentationen
 Stuttgart
06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau
                              nach DIN-Fachbericht 146
 Stuttgart
13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg
20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien
26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I:
                             Struktur und Inhalte
 Stuttgart
27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II:
                             Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise
 Stuttgart
28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III:
                             Texte zielgruppengerecht erstellen
 Stuttgart

 

Aktuelle Stellenausschreibungen:

Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Kempen
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Stuttgart
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Bremen
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Berlin
Freiberufliche Redakteure und Illustratoren (m/w)

 

Aktuelles:

Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde in einigen Artikeln geändert. Sie wurde dadurch an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst. Die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juni 2009 sieht vor, dass die Änderungen am 7. August 2009 in Kraft treten.

Die Änderungen betreffen vor allem die Aktualisierung der nicht erschöpfenden Liste der Sicherheitsbauteile und die Maßnahmen zur Beschränkung des Inverkehrbringens von Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial. Hier erhält die Kommission nun die Befugnis, die Bedingungen festzulegen, nach denen die Liste aktualisiert bzw. die Maßnahmen definiert werden.

Die wesentlichen Änderungen im Wortlaut:

  • Artikel 8 erhält folgende Fassung:

„Artikel 8 Spezifische Maßnahmen
(1) Die Kommission kann jede geeignete Maßnahme treffen, die sich auf Folgendes bezieht:

a) Aktualisierung der in Artikel 2 Buchstabe c genannten und in Anhang V enthaltenen, nicht erschöpfenden Liste der Sicherheitsbauteile;
 
b) Beschränkung des Inverkehrbringens der in Artikel 9 genannten Maschinen.

Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

(2) Die Kommission kann nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren auch jede für die praktische Anwendung dieser Richtlinie erforderliche Maßnahme treffen, einschließlich Maßnahmen, die zur Gewährleistung der in Artikel 19 Absatz 1 vorgesehenen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission erforderlich sind.“

  • Artikel 9 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3) In den in Absatz 1 genannten Fällen konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten und andere interessierte Parteien, wobei sie angibt, welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt, um auf Gemeinschaftsebene ein hohes Maß an Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Personen zu gewährleisten. Sie erlässt die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultationen. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.“





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Seminartermine 2010 Januar - Juli

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