Termine:08.09.2010 Die neue Maschinenrichtlinie Zürich 14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II: Anleitungen für den US-Markt Hamburg15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III: Technical Writing in English Hamburg21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie Stuttgart21.09.2010 Indexing: Methoden professioneller Indexerstellung Kempen22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II: Performance Level in der Praxis Stuttgart22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen im USA-Geschäft Stuttgart06.10.2010 Struktur und Inhalte von Softwaredokumentationen Stuttgart06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau nach DIN-Fachbericht 146 Stuttgart13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I: Struktur und Inhalte Stuttgart27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II: Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise Stuttgart28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III: Texte zielgruppengerecht erstellen Stuttgart
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Die EU führt Gespräche mit mehreren Mittelmeeranrainerstaaten zur Übernahme der europäischen Druckgeräterichtlinie im Anlagenbausektor. Europäischen Anlagenbauern würde dies den Export in diese Länder deutlich vereinfachen.
Innerhalb der EU ist das CE-Kennzeichen ein wichtiges Merkmal für den barrierefreien Handel mit Waren. Für den Export in Länder, die erst EU-Beitrittskandidaten sind, gibt es bereits ein Abkommen zur Anerkennung der CE-Kennzeichnung. Der Export in diese Länder kommt dadurch ohne zusätzliche nationale Zusatzanforderungen aus. Beispielsweise wandten viele der neuen EU-Mitglieder des Jahres 2004 in einigen Industriesektoren schon europäische Herstellungsrichtlinien an, bevor sie selbst EU-Mitgliedstaaten wurden.
Ähnliches soll nun mit Israel, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Algerien und Libanon vereinbart werden: Bei Abschluss des geplanten ACAA-Abkommens (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products) würde die Druckgeräterichtlinie der EU im Anlagenbausektor von diesen Staaten übernommen – benannte Stellen vor Ort eingeschlossen. Europäische Anlagenbauer könnten dann leichter in diese Staaten exportieren.
(Quelle: VDMA)
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