Termine:08.09.2010 Die neue Maschinenrichtlinie Zürich 14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II: Anleitungen für den US-Markt Hamburg15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III: Technical Writing in English Hamburg21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie Stuttgart21.09.2010 Indexing: Methoden professioneller Indexerstellung Kempen22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II: Performance Level in der Praxis Stuttgart22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen im USA-Geschäft Stuttgart06.10.2010 Struktur und Inhalte von Softwaredokumentationen Stuttgart06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau nach DIN-Fachbericht 146 Stuttgart13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I: Struktur und Inhalte Stuttgart27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II: Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise Stuttgart28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III: Texte zielgruppengerecht erstellen Stuttgart
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Das Medizinproduktegesetz (MPG) fordert, dass das Inverkehrbringen von Medizinprodukten der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt wird. Es sieht ebenfalls eine klinische Dokumentation des Produkts vor, die lückenlos und nachvollziehbar archiviert werden muss. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann sich diese Dokumentation vorlegen lassen und prüfen. Im Falle Hamburgs ist das die Gesundheitsbehörde, und die wird in Kürze die klinische Dokumentation von Medizinprodukten stichprobenartig ausgewählter Betriebe überprüfen.
Erhöhter Verbraucherschutz ist ein Ziel, das die Behörde damit verfolgen will. Ein anderes ist, durch diese Kontrolle zukünftig die erneute Überprüfung zur Erlangung der CE-Kennzeichnung zu ersetzen.
(Quelle: hamburger wirtschaft 05/2009)
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