USA: Bedeutsames Urteil zur Produkthaftung
Anfang März entschied der oberste Gerichtshof der USA über den Rechtsstreit Wyeth v. Levine. Das Urteil stellt US-Bundesrecht nicht über einzelstaatliches Recht, sofern dieses über bundesstaatliche Regelungen hinausgeht.
Der Fall: Der Patientin Levine musste 2001 ein Unterarm amputiert werden, nachdem ihr ein Medikament des Herstellers Wyeth fehlerhaft injiziert worden war. Ein Gericht in Vermont sprach ihr deswegen einen Schadenersatz in Millionenhöhe zu. Wyeth klagte dagegen vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Vermont und scheiterte. Der Oberste Gerichtshof der USA bekräftigte nun diese Entscheidung.
Argumentiert hatte Hersteller Wyeth mit der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Arzneimittelzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration). Eine Zulassung durch die FDA, so das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs, verhindert jedoch keine Produkthaftungsklagen auf einzelstaatlicher Ebene. Bundesstaatliche Regelungen gäben lediglich einen Rahmen vor, den jeder Einzelstaat ausfüllen kann. Die bundesstaatlichen Gesetze sind also nur eine Minimalanforderung.
Das große Medieninteresse an diesem Fall erklärt sich durch die erheblichen Auswirkungen der Entscheidung: Für den pharmazeutischen Bereich wird befürchtet, dass Pharmakonzerne ihre Medikamente aus Angst vor einer Prozessflut vom Markt nehmen oder Konsumenten durch die exzessive Verwendung von Warnhinweisen von der Einnahme lebenswichtiger Medikamente abgehalten werden.
Über den ursprünglichen Anwendungsbereich im pharmazeutischen Sektor hinaus könnte das gesamte Produkthaftungsrecht der USA weiter verkompliziert werden.
(Quelle: VDMA)