Termine:14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II: Anleitungen für den US-Markt Hamburg15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III: Technical Writing in English Hamburg21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie Stuttgart21.09.2010 Indexing: Methoden professioneller Indexerstellung Kempen22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II: Performance Level in der Praxis Stuttgart22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen im USA-Geschäft Stuttgart06.10.2010 Struktur und Inhalte von Softwaredokumentationen Stuttgart06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau nach DIN-Fachbericht 146 Stuttgart13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I: Struktur und Inhalte Stuttgart27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II: Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise Stuttgart28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III: Texte zielgruppengerecht erstellen Stuttgart
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Produkthaftung in den USA ist für deutsche Hersteller, die in die USA exportieren, ein wichtiges Thema. Aktuell führt das neue Produktsicherheitsgesetz, der „Consumer Product Safety Improvement Act 2008“ (CPSIA), zu Verunsicherungen. Zwar betrifft das Gesetz vor allem Konsumprodukte, es kam aber in der Vergangenheit auch zu Fällen, in denen deutsche Maschinenbauunternehmen – zu Unrecht – dazu aufgefordert wurden, die Konformitätserklärung nach § 14 a CPSIA zu unterzeichnen.
Die für den CPSIA zuständige Behörde in den USA ist die Consumer Product Safety Commission (CPSC). Durch die zahlreichen öffentlichen Anhörungen und vor allem die Anfragen von Unternehmen war sie allerdings bald überlastet. Um für eine Entspannung dieser Situation zu sorgen, wurden einige der im neuen Gesetz enthaltenen Produktsicherheitsbestimmungen mit Wirkung vom 10.02.2009 zunächst suspendiert, allerdings nur für die Dauer eines Jahres.Darunter fällt z. B. die Pflicht der Hersteller zur Erstellung der Konformitätserklärung. Nicht ausgesetzt sind jedoch die Notwendigkeit sicherheitsrelevanter Tests und die gesetzliche Haftung.
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