Beschluss zum "New Legislative Framework" veröffentlicht
Die Revision des New Approach ist abgeschlossen (wir berichteten). Mit dem New Legislative Framework steht nun das überarbeitete Harmonisierungskonzept der EU zur Verfügung.
Zwar hat sich der seit 1985 gültige „New Approach“ bewährt, jedoch sollen seine Grundsätze in Zukunft auch auf weitere Bereiche angewendet werden. Zugleich war es nötig geworden, den Rahmen für die Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung präziser zu gestalten. Im neuen Beschluss 768/2008/EG (Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates) ist dies umgesetzt.
Dieser Beschluss stellt den allgemeinen Rahmen für Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes dar. Er hält für den Gesetzgeber neben gemeinsamen Grundsätzen auch Musterbestimmungen bereit und fungiert damit quasi als Baukasten für die Neuerstellung zukünftiger bzw. die Überarbeitung bestehender Richtlinien.
Darüber hinaus sind auch erstmals Definitionen von grundlegenden Begriffen in dem Beschluss enthalten, die die Rechtsklarheit der Vorschriften steigern.
Pflichten von Hersteller, Importeur und Händler
Unverändert bleibt der Hersteller auch nach dem neuen Beschluss der Verantwortliche für die Konformitätsbewertung. Pflicht des Importeurs, der Produkte aus Drittländern in die EU einführt, ist es, die Übereinstimmung dieser Produkte mit den in der EU geltenden Anforderungen zu prüfen. Der Händler schließlich ist dafür verantwortlich, das Produkt so zu handhaben, dass dessen Konformität nicht negativ beeinflusst wird.
EG-Verordnung zur Marktüberwachung und Akkreditierung
Zusammen mit dem Beschluss 768/2008/EG wurde ergänzend die EG-Verordnung 765/2008 veröffentlicht. Sie enthält die Bestimmungen für die Marktüberwachung und die Akkreditierung der benannten Stellen (Konformitätsbewertungsstellen).
Ab dem 1.1.2010 greift diese Verordnung in allen Mitgliedstaaten. Sie sieht u. a. eine Stärkung der Marktüberwachung in den einzelnen Ländern vor. Die Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen werden in der neuen Verordnung verbindlich festgelegt, was letztlich dem Missbrauch der CE-Kennzeichnung vorbeugen soll.