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für Technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung.

Termine:
14.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Zürich
15.09.2010 Zielmarkt USA Teil II:
                             Anleitungen für den US-Markt
 Hamburg
15.09.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Kempen
16.09.2010 Zielmarkt USA Teil III:
                             Technical Writing in English
 Hamburg
21.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil I:
                             Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
 Stuttgart
21.09.2010 Indexing:
                             Methoden professioneller Indexerstellung
 Kempen
22.09.2010 Risikobeurteilung ohne Risiko Teil II:
                             Performance Level in der Praxis
 Stuttgart
22.09.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
29.09.2010 Risikobeurteilung: Notwendigkeit, Durchführung Winterthur
04.10.2010 Produkthaftung und Betriebsanleitungen
                             im USA-Geschäft
 Stuttgart
06.10.2010 Struktur und Inhalte von
                             Softwaredokumentationen
 Stuttgart
06.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Kempen
13.10.2010 Technische Produktdokumentation im Anlagenbau
                              nach DIN-Fachbericht 146
 Stuttgart
13.10.2010 COSIMA go!-Testschulung Bamberg
20.10.2010 Der CE-Dokumentations-Bevollmächtigte Wien
26.10.2010 Anleitungen erstellen Teil I:
                             Struktur und Inhalte
 Stuttgart
27.10.2010 Anleitungen erstellen Teil II:
                             Sicherheitskonzept und Sicherheitshinweise
 Stuttgart
28.10.2010 Anleitungen erstellen Teil III:
                             Texte zielgruppengerecht erstellen
 Stuttgart

 

Aktuelle Stellenausschreibungen:

Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Kempen
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Stuttgart
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Bremen
Ingenieure/Technische Redakteure (m/w) in Berlin
Freiberufliche Redakteure und Illustratoren (m/w)

 

Aktuelles:

Beschluss zum "New Legislative Framework" veröffentlicht

Die Revision des New Approach ist abgeschlossen (wir berichteten). Mit dem New Legislative Framework steht nun das überarbeitete Harmonisierungskonzept der EU zur Verfügung.

Zwar hat sich der seit 1985 gültige „New Approach“ bewährt, jedoch sollen seine Grundsätze in Zukunft auch auf weitere Bereiche angewendet werden. Zugleich war es nötig geworden, den Rahmen für die Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung präziser zu gestalten. Im neuen Beschluss 768/2008/EG (Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates) ist dies umgesetzt.

Dieser Beschluss stellt den allgemeinen Rahmen für Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes dar. Er hält für den Gesetzgeber neben gemeinsamen Grundsätzen auch Musterbestimmungen bereit und fungiert damit quasi als Baukasten für die Neuerstellung zukünftiger bzw. die Überarbeitung bestehender Richtlinien.
Darüber hinaus sind auch erstmals Definitionen von grundlegenden Begriffen in dem Beschluss enthalten, die die Rechtsklarheit der Vorschriften steigern.

Pflichten von Hersteller, Importeur und Händler


Unverändert bleibt der Hersteller auch nach dem neuen Beschluss der Verantwortliche für die Konformitätsbewertung. Pflicht des Importeurs, der Produkte aus Drittländern in die EU einführt, ist es, die Übereinstimmung dieser Produkte mit den in der EU geltenden Anforderungen zu prüfen. Der Händler schließlich ist dafür verantwortlich, das Produkt so zu handhaben, dass dessen Konformität nicht negativ beeinflusst wird.

EG-Verordnung zur Marktüberwachung und Akkreditierung


Zusammen mit dem Beschluss 768/2008/EG wurde ergänzend die EG-Verordnung 765/2008 veröffentlicht. Sie enthält die Bestimmungen für die Marktüberwachung und die Akkreditierung der benannten Stellen (Konformitätsbewertungsstellen).
Ab dem 1.1.2010 greift diese Verordnung in allen Mitgliedstaaten. Sie sieht u. a. eine Stärkung der Marktüberwachung in den einzelnen Ländern vor. Die Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstellen werden in der neuen Verordnung verbindlich festgelegt, was letztlich dem Missbrauch der CE-Kennzeichnung vorbeugen soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Alle Meldungen zur Technischen Dokumentation finden Sie unterNews.

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Seminartermine 2010:

Seminartermine 2010 Januar - Juli

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