New Approach: Revision abgeschlossen
Seit 1985 der EU-Ministerrat das Konzept des New Approach beschloss, wurden mehr als 20 Richtlinien auf dieser Basis verabschiedet. Sie formulieren grundlegende Anforderungen zum freien Warenverkehr und zur Sicherheit und Gesundheit, die anschließend in Normen konkret ausgestaltet werden.
Nun ist die Revision des New Approach abgeschlossen. Die Verordnung für Akkreditierung und Marktüberwachung tritt am 2.9.2008 in Kraft und wird ab dem 1.1.2010 wirksam.
Die Verordnung für Akkreditierung und Marktüberwachung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine (einzige) Akkreditierungsstelle einrichtet. Diese Akkreditierungsstellen müssen europaweit einheitlichen Anforderungen genügen.
Auch die Marktüberwachung wird durch die Verordnung einheitlich geregelt. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Marktüberwachungsprogramme aufzustellen und die Überwachungstätigkeiten regelmäßig zu überprüfen.
„New Legislative Framework“
Die Verordnung ist Teil des „New Legislative Framework“. Ergänzt wird der gemeinsame Rechtsrahmen durch einen Beschluss über die Vermarktung von Produkten in der EU, den EU-Parlament und Ministerrat erlassen haben. Der Beschluss gibt dem europäischen Gesetzgeber Musterartikel an die Hand, die in Zukunft bei der Überarbeitung bestehender New-Approach-Richtlinien und der Schaffung neuer Richtlinien Verwendung finden sollen. Diese Musterartikel beziehen sich u. a. auf die Konformitätsbewertung und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.