Neues EMV-Gesetz: Änderungen auch für die technische Dokumentation
Am 26. Februar 2008 ist das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (früher: Geräte) in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung für Altgeräte sieht vor, dass bis zum 20. Juli 2009 noch Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, für die eine Konformitätsbewertung vor dem 20. Juli 2007 stattgefunden hat.
Betroffen von dem EMVG sind Produkte mit eigenständiger Funktion oder Funktionseinheiten, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Störungen im Betrieb beeinträchtigt werden können. Anders als im alten Gesetz gibt es keine Ausnahmeregelung für Zulieferteile mehr; auch diese müssen nach neuer Regelung die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Weiterhin verlangt das neue EMVG eine Kennzeichnung für jedes betroffene Gerät, der u. a. Typbezeichnung, Baureihe und Seriennummer sowie Name und Anschrift des Herstellers entnommen werden können.
Das alte Gesetz forderte nicht grundsätzlich, dem Gerät eine Gebrauchsanweisung beizufügen. Dies ändert sich in der Neufassung: Geräte für nichtgewerbliche Nutzer sind mit einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache auszuliefern. Dabei ist die gedruckte Form der Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form auf DVD oder im Internet vorzuziehen. Hintergrund ist, dass der Nutzer ohne weitere Anstrengungen in der Lage sein soll, das Gerät zu nutzen und zu installieren. Die Marktaufsicht, für die jetzt die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig ist, kann bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Vertrieb der betreffenden Produkte unterbinden.