Beratung zur neuen Maschinenrichtlinie
Die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG vom 17.05.2006) muss zum Stichtag 29.12.2009 von allen Maschinen- und Anlagenbauern umgesetzt werden. Hierbei gibt es keine Übergangsfrist. Das bedeutet, nach dem 29.12.2009 ist das Inverkehrbringen von Maschinen unter der alten Richtlinie nicht mehr zulässig.
Bei der neuen Maschinenrichtlinie handelt es sich um eine komplette Überarbeitung mit vielen Änderungen und Erweiterungen. Diese betreffen z. B. den Anwendungsbereich der Richtlinie, die Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die Anforderungen an Risikobeurteilung und Betriebsanleitung sowie die Konformitätsbewertungsverfahren.
Seit Erscheinen der neuen Richtlinie schulen wir unsere Kunden in Seminaren hinsichtlich der geänderten Anforderungen. Die dabei entstandenen Erfahrungen haben wir zusammengefasst und verdichtet. Daraus ist ein neues Beratungskonzept entstanden, das ganz auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten ist.
Ziel der Beratung ist es, die notwendigen Veränderungen für Ihr Unternehmen zu ermitteln und einen konkreten Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Dies erfolgt in einem Workshop, den wir gemeinsam mit den relevanten Ansprechpartnern aus den betroffenen Abteilungen (Entwicklung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Vertrieb etc.) durchführen. Dabei führen wir Sie anhand einer Checkliste, die wir vorher auf die konkreten Anforderungen Ihrer Produkte verdichtet haben.
Mit dem Produktwissen Ihrer Mitarbeiter und dem CE-Wissen unseres Beraters entsteht eine produktive Atmosphäre, die dazu führt, dass schon in dem eintägigen Workshop konkrete Maßnahmen für einen Fahrplan zur Konformität nach der neuen Maschinenrichtlinie erarbeitet werden können.