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Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse

Sind Ihre Maschinen und Anlagen sicher?
Natürlich, werden Sie sagen, aber können Sie das auch nachweisen?
Diesen Nachweis erbringt die Risikobeurteilung, die Sie als Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen durchführen und 10 Jahre aufbewahren müssen. Bei der fachgerechten Durchführung einer Risikobeurteilung werden systematisch alle Gefahrenstellen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet. Hieraus ergeben sich dann je nach Art und Schwere der Gefährdung Rückschlüsse auf konstruktive Veränderungen, Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise zur Minimierung der Risiken für den Anwender.

DIN EN ISO 14121-1 gibt die formalen Kriterien zur Durchführung der Risikobeurteilung vor. Außerdem enthält sie drei separate Tabellen zu Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen, die zur systematischen Analyse bei den meisten Maschinen zur Anwendung kommen. Da innerhalb dieser Tabellen und zwischen ihnen Abhängigkeiten bestehen, ergibt sich für die Identifizierung von Gefährdungen eine sehr komplexe Matrix.

Darüber hinaus finden sich Listen möglicher Gefährdungen in diversen Typ C-Normen, die sich mit den Sicherheitsaspekten ganz bestimmter Maschinenarten befassen.

Ein veralteter Begriff: Gefahrenanalyse
Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wurde von der (alten) Maschinenrichtlinie 98/37/EG geprägt, die ja als 89/392/EWG bereits im Jahr 1989 entstanden ist. Doch schon in der 1996 erschienenen DIN EN 1050 wurde der Begriff „Risikobeurteilung“ anstelle von „Gefahrenanalyse“ verwendet. In der (neuen) Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findet sich jetzt auch der Begriff „Risikobeurteilung“ – „Gefahrenanalyse“ kommt hier nicht vor. Deshalb verwenden wir den Begriff „Gefahrenanalyse“ in unserem Sprachgebrauch nicht mehr, auch wenn dieser in vielen Köpfen noch vorhanden ist.

Kein Luxus, sondern gesetzliche Forderung
In der Maschinenrichtlinie ist es eindeutig festgelegt: Eine Maschine darf in Europa nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine Risikobeurteilung vorliegt.
Was die Maschinenrichtlinie fordert, ist z. B. in Deutschland in der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Das Fehlen einer Risikobeurteilung bedeutet also im Umkehrschluss einen Verstoß gegen geltendes Recht. Gemäß der Grundidee des "New Approach", nach dem die Richtlinie von der EU-Kommission entworfen wurde, wird jedoch auf eine behördliche Kontrolle im Vorfeld in den meisten Fällen verzichtet und auf die Eigenverantwortung des Inverkehrbringers gesetzt.

Auffallen wird eine fehlende oder mangelhafte Risikobeurteilung aber spätestens dann, wenn ein Unfall passiert ist. In diesem Fall können die behördlichen Stellen unverzüglich die Herausgabe der Risikobeurteilung fordern, um festzustellen, ob das Sicherheitskonzept des Inverkehrbringers dem Stand der Technik entspricht.

Wenn dann die Risikobeurteilung fehlt, führt das zur Beweislastumkehr. Der Inverkehrbringer muss nun detailliert nachweisen, dass er die Maschine sicher gebaut hat und dass sich der Unfall nicht aufgrund eines Konstruktionsmangels, fehlender Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise ereignet hat. Das führt in jedem Fall zu hohen Kosten und nicht selten auch zu strafrechtlicher Verfolgung.

Eine sorgfältig durchgeführte und dokumentierte Risikobeurteilung schützt Sie vor solchen Ansprüchen und zeigt den Behörden, dass das Thema Sicherheit bei Ihnen im Fokus steht.

Ein typischer Projektablauf
Idealerweise starten wir mit der Risikobeurteilung dann, wenn die Konstruktion beinahe abgeschlossen ist und vielleicht schon ein Prototyp fertig ist. Auf Basis der Konstruktionsunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, bereitet sich der Redakteur vor, führt die Normenrecherche durch und erstellt einen Fragenkatalog.

Dann folgt ein Recherchetermin, bei dem wir Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter gezielt befragen und falls möglich die Maschine/Anlage besichtigen. Nach dem Termin sollten uns alle relevanten Informationen zur Durchführung der Analyse vorliegen.
Wir arbeiten dann das Dokument entsprechend den Forderungen der Norm aus. Sie bekommen die Risikobeurteilung schließlich als bearbeitbare Word-Datei zugesandt.

Das Wichtigste zuerst: Die Normenrecherche
In diversen Normen zum Thema "Sicherheit von Maschinen" sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen festgelegt. Die meisten dieser Normen sind unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert (das heißt, im Amtsblatt der EU veröffentlicht).
Die schwierigste Frage für Sie ist in diesem Zusammenhang: Welche Normen sind für Ihre Maschine zutreffend und einzuhalten?

Diese Frage klären wir in der Normenrecherche, die wir grundsätzlich zu Beginn der Risikobeurteilung durchführen. Dabei nutzen wir internetgestützte Suchdienste und unser hauseigenes Wissens-Management-System Kothes! KNOW, welches uns eine Volltextsuche über die in unserem Normenarchiv befindlichen Normen ermöglicht.

Bei der Normenrecherche gilt: Nachlesen ist Pflicht. So wächst unser Normenarchiv beinahe täglich.

Die Basis für eine gute Betriebsanleitung
Eine Risikobeurteilung eignet sich auch hervorragend als Basis für die Erstellung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung. Denn hier ist alles zu finden, was der Technische Redakteur in puncto Sicherheit zu beachten hat.
Besonders effektiv ist es, wenn ein Redakteur zuerst die Risikobeurteilung erstellt und anschließend die Dokumentation. Daher bieten wir diese Leistungen im Paket an und senken so für Sie die Herstellungskosten. Daneben beraten wir Sie auch in Sicherheitsfragen, z. B. bei der Auslegung von Schutzeinrichtungen.

 

Konformitätsvermutung
Normeneinhaltung bedeutet "Konformitätsvermutung", nicht "Konformitätsbeweis". Das heißt, zusätzlich zur Einhaltung der Normen ist es erforderlich, sich weitere Gedanken mit "Ingenieursverstand" zu machen. Es kann sogar die richtige Entscheidung sein, sich gegen eine Normforderung zu entscheiden, z. B. wenn diese offensichtlich falsch oder veraltet ist.
Deshalb gehen wir bei der Erstellung von Risikobeurteilungen nicht ausschließlich nach Normtext vor, sondern führen uns mögliche Unfallszenarien vor Augen.
Dokumente zum Thema

Ihr Ansprechpartner:

Martin Bolly
Martin Bolly
Leiter Redaktion Südwest
(0 21 52) 89 42-294
m.bolly@kothes.de


Dokupreis 2009
Kothes! ist zweifacher Gewinner des tekom doku-preises 2009.