Fallbeispiel: Hersteller muss wegen schlechter Anleitung Produkt zurücknehmen: Whirlpool
Unter dem Aktenzeichen 6 U 4082/2 vom 09.03.2006 beschäftigte sich das OLG München mit einem Fall, bei dem sich eine schlechte Betriebsanleitung als Auslöser für eine Reklamation herausstellte.
In dem besagten Fall ging es um einen Whirlpool, der frisch eingebaut zunächst wunderbar funktionierte. Nach einiger Zeit bildete sich in den Rohren jedoch ein grün-schwarzer Belag, der sich als Flöckchen im Badewasser bemerkbar machte.
Der Kunde hatte sich wegen des Problems an den Hersteller gewendet, um sein Geld zurückzufordern und den Kauf rückgängig zu machen. Dieser willigte nicht ein, da seiner Meinung nach der Installateur dem Kunden bei der Montage erklärt hatte, wie der Whirlpool zu reinigen sei.
Das Interessante hierbei ist, dass die vom Installateur beschriebene Reinigungsprozedur weit aufwändiger gewesen wäre, als die in der Bedienungsanleitung beschriebene einfachere Reinigungsprozedur.
Das Gericht hat hier die Meinung des Kunden bestätigt und das Unternehmen dazu verurteilt, den Kauf rückabzuwickeln.
Dabei gab es folgende Begründung:
Dem Kunden ist nicht zuzumuten, dass er die mündliche Erklärung des Installateurs versteht, mitschreibt und bei der späteren Benutzung zu Rate zieht.
Der fehlende Hinweis auf die korrekte Reinigung stellt einen Mangel der Betriebsanleitung dar.
Der Fehler in der Bedienungsanleitung stellt einen Mangel der Kaufsache (Produkt) dar.
Gegen dieses Urteil hat das Unternehmen dann Berufung eingelegt. Hier wird die Begründung angeführt, dass Wettbewerber in ihren Anleitungen solche weitergehenden Reinigungshinweise auch nicht aufgeführt hätten.
Die Berufung wurde vom Gericht zurückgewiesen.
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