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CE-Service für Betreiber

Als Betreiber von Produktionsmaschinen kann es schnell passieren, dass Sie zum Maschinenhersteller werden. Dann unterliegen Sie sämtlichen Herstellerpflichten nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Pflichten nachzukommen oder sogar zu vermeiden, dass Sie diesen Pflichten unterliegen.

Der kurze Weg vom Betreiber zum Hersteller
Wer Maschinen zur Produktion irgendwelcher Güter einsetzt, unterliegt grundsätzlich den Sicherheitsanforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diesen Anforderungen kommen die Hersteller in der Regel durch den Einsatz einer internen oder externen Sicherheitsfachkraft, die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze und regelmäßige sicherheitstechnische Unterweisungen nach.

Doch es kann schnell vorkommen, dass Sie als Betreiber in die zusätzlichen Pflichten eines Maschinenherstellers eintreten. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie konstruieren und/oder bauen Ihre Produktionsmaschinen selbst
  • Sie kaufen Produktionsmaschinen ein und stellen diese zu Produktionsanlagen zusammen
  • Sie kaufen Teilmaschinen bei unterschiedlichen Lieferanten ein und stellen daraus eine Produktionsmaschine zusammen
  • Sie bauen vorhandene Produktionsmaschinen oder -anlagen um

Laut Artikel 5 der Richtlinie spielt es dabei keine Rolle, ob Sie die Maschinen verkaufen oder diese den eigenen Mitarbeitern zur Verwendung bereitstellen. Sie unterliegen den im Folgenden beschriebenen Herstellerpflichten.

Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Die gerade aktualisierte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet die Hersteller von Maschinen in der EU dazu, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, was letztendlich im Ausstellen der Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens mündet. Damit verbunden ist die Erstellung der sogenannten technischen Unterlagen, die neben den üblicherweise erstellten Konstruktionsunterlagen auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung beinhalten. Beide Dokumente unterscheiden sich deutlich von den üblicherweise im Arbeitsschutz erstellten Dokumenten (Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsanweisung).

Neben diesen formalen Aspekten übernehmen Sie als Hersteller die volle Verantwortung im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes.

Gewerbeaufsicht und Marktüberwachung
Die technischen Unterlagen dienen als Nachweisdokumentation und sind den Marktaufsichtsbehörden auf deren Verlangen hin auszuhändigen. Die Behörden werden immer dann tätig, wenn Arbeitsunfälle passieren, können aber auch präventiv tätig werden.
In Deutschland sind es meist die Gewerbeaufsichtsämter, die mit der Marktüberwachung zur Maschinenrichtlinie betraut sind. Im Zuge der Novellierung der Maschinenrichtlinie wurden sie mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet. Die Behörden können u. a.:
  • Ermittlungsmaßnahmen durchführen und haben das Betretungsrecht von Grundstücken und Räumen
  • technische Maßnahmen oder Anbringung von Warnhinweisen anordnen
  • das Inverkehrbringen der Maschine untersagen (also die Produktion stilllegen!)


Unsere Leistung
Sie bekommen aus unserem Hause einen festen Ansprechpartner, der in Ihre Prozesse zu Anschaffung und Umbau von Produktionsmaschinen integriert wird. Wir stellen dann fest, ob besondere Maßnahmen erforderlich sind, legen diese fest und überwachen deren Einhaltung. Letztendlich erteilt unser Mitarbeiter eine CE-Freigabe für Ihr Vorhaben.
Dabei arbeitet unser Ansprechpartner eng mit Ihrer Technischen Abteilung zusammen (z. B. Betriebsmittelkonstruktion, Betriebsinstandhaltung etc.). Anfragen Ihrer Mitarbeiter können telefonisch oder per E-Mail erfolgen und werden schriftlich beantwortet. Bei Bedarf erfolgt eine Begutachtung vor Ort.
Die Antworten und Folgerungen werden in der CE-Geräteakte dokumentiert. So haben Sie der Marktüberwachung gegenüber immer einen klaren Nachweis bestimmter Entscheidungen.

Falls im Rahmen der CE-Kennzeichnung weitere Dokumente wie Risikobeurteilung oder Betriebsanleitung benötigt werden, können wir Sie bei deren Erstellung unterstützen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Olaf Kleine-Tebbe
Olaf Kleine-Tebbe
Regionalpartner
(02 09) 319 55 90
o.kleine-tebbe@kothes.de


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Kothes! ist zweifacher Gewinner des tekom doku-preises 2010.