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CE-Kennzeichnung

Der Wust von CE-Richtlinien und DIN-Normen wird immer undurchschaubarer. Dabei hat sich der Gesetzgeber das doch alles so einfach vorgestellt: Er legt in Form von CE-Richtlinien die Regeln fest, die die Hersteller zu beachten haben. Als Zeichen, dass Sie dies tun, kleben Sie einen "CE"-Aufkleber auf Ihre Geräte. Aber wer kontrolliert, ob sich die Hersteller wirklich an die Richtlinien halten? Niemand?!

Bei der Selbstzertifizierung wird erst dann kontrolliert, ob die Konformität mit den relevanten Richtlinien vorliegt, wenn ein Unfall mit Personen- oder schwerem Sachschaden eintritt, in dessen Folge Schadenersatzforderungen auftreten. Um von vorneherein sicherzugehen, dass Sie für diesen Fall gut vorgesorgt haben, sollten Sie bei der Selbstzertifizierung auf professionelle Unterstützung setzen.

New Approach
Eigentlich sollte der Weg zur Gerätesicherheit einfacher werden: Weg von den Einzelregelungen pro Staat und hin zum "New Approach". Der legt allerdings lediglich Schutzziele fest. Jetzt muss der Hersteller seinen Weg zur CE-Zertifizierung selbst finden. Doch kennen Sie alle für Ihr Gerät relevanten Normen?

Wir unterstützen:

  • Maschinen- und Anlagenbauer in der EU, indem wir helfen, Wissensdefizite zur CE-Bewertung auszugleichen, und ggf. Personal stellen.
  • Hersteller außerhalb der EU mit unserem Know-how zur CE-Kennzeichnung. Um auf dem europäischen Markt aktiv werden zu können, sind oft technische Änderungen nötig; wir wissen, welche.
  • Produktionsbetriebe außerhalb des Maschinen-/Anlagenbaus, die eine eigene Anlage umbauen. Denn: Auch ein Betreiber von Maschinen und Anlagen kann in die Pflicht geraten, das CE-Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Nämlich immer dann, wenn er die Leistung einer Maschine/Anlage steigert, diese nachträglich umbaut oder wenn er selbst zum Hersteller wird, indem er eine Produktionsanlage aus zugekauften Maschinen zusammenstellt. In diesen Fällen unterliegt er den gleichen Pflichten wie ein Hersteller!

Und das übernehmen wir für Sie:

  • Recherche der relevanten Richtlinien
  • Festlegen der zu ergreifenden Maßnahmen
  • Anleitung zur Risikobeurteilung
  • Vorgaben an die interne Dokumentation (auf Wunsch organisieren wir auch die Hinterlegung der Unterlagen bei einer benannten Stelle für die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahre)
  • Vorbereitung der Konformitätserklärung – Sie müssen nur noch unterschreiben!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumusterprüfung
Für Ihr Gerät gilt nicht die Selbstzertifizierung, sondern die Baumusterprüfung? Auch hier unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um die CE-Zertifizierung. Baumusterprüfung

Ihr Ansprechpartner:

Georg Beckers
Georg Beckers
Leiter Redaktion
(0 21 52) 89 42-22
g.beckers@kothes.de


Dokupreis 2009
Kothes! ist zweifacher Gewinner des tekom doku-preises 2009.