09.05.2012 09:29 Alter: 1 year
Kategorie: News

Neue Betriebssicherheitsverordnung geplant


Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant die Novellierung, also die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung, die die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber regelt. Diese Verordnung ist seit 2002 in Kraft und konkretisiert die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, das ebenfalls an den Arbeitgeber gerichtet ist.

Die Neufassung beinhaltet wesentliche Verbesserungen bei den Bestimmungen für Arbeitsmittel, insbesondere zur Beschaffung und zu den Beschaffungsvoraussetzungen von Arbeitsmitteln. Der Entwurf der neuen Betriebssicherheitsverordnung soll bis Ende 2012 verfügbar sein.

Bei den Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen gibt es noch Verbesserungspotentiale, die es zu nutzen gilt. Ziel ist es, dass eine zeitgemäße und praxisorientierte Neufassung dieser Verordnung entsteht, die eine solide Rechtsgrundlage für das untergesetzliche Regelwerk bietet. Der VDMA wirkt bei der Erstellung der technischen Regeln zur Betriebssicherheit aktiv mit, die die Betriebssicherheitsverordnung konkretisieren und den gefährdungsorientierten Prozess im Unternehmen unterstützen.

VDMA-Mitglieder sind gleich zweifach von dieser Rechtsvorschrift betroffen. Als Hersteller von Maschinen werden sie im Rahmen des Herstellungsprozesses häufig als Arbeitgeber tätig und sind daher von der Betriebssicherheitsverordnung direkt betroffen. Indirekt betroffen sind sie als Hersteller, die Maschinen an Kunden vermarkten. Diese Kunden stellen diese Maschinen ihren Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Arbeit zur Verfügung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist der Rechtsrahmen, in dem sich Kunden bewegen und der Auswirkungen auf den Beschaffungsprozess hat. Weiterhin werden seitens der Kunden Verpflichtungen aus der Betriebssicherheitsverordnung auf den Maschinenhersteller im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages übertragen. Dann wird der Hersteller für den Kunden tätig, um Aufgaben zu übernehmen, die dem Arbeitgeber aus den Verpflichtungen der Betriebssicherheitsverordnung entstehen.

(Quelle: VDMA)


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