Fälle und Gerichtsurteile
zur Technischen Dokumentation
An dieser Stelle möchten wir über Fälle berichten, bei denen die Technische Dokumentation ausschlaggebend für den Ausgang eines gerichtlichen Streits war. Die Fälle zeigen, wie wichtig manchmal auch Kleinigkeiten sein können.
Im Fall der Fälle ist es in jedem Fall von entscheidender Bedeutung, offen mit den Behörden zusammenzuarbeiten und echtes Interesse an der Lösung des Problems zu zeigen.
Die richtige Dokumentation
Oft kann eine geringe Investition in die Erstellung einer fachgerechten Dokumentation ein Unternehmen vor großen Schäden bewahren und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit steigern sowie das Image fördern.
Wie professionell erstellte Dokumentationen Hersteller vor Haftungsansprüchen schützen können und welche Risiken andererseits mangelhafte Dokumentationen bergen, zeigen diese Fallbeispiele:
Warnpflicht besteht auch bei vermeintlich beseitigten Problemen: Airbags
(BGH, Urteil vom 16.6.2009, NJW 2009, S. 2952ff.) An einem Pkw lösten beim Durchfahren eines Schlagloches der Thorax- und der Kopf-Airbag aus. Der Fahrer des Wagens wurde dadurch nach seiner Darstellung an der Halsschlagader...mehr
Mängel in der Dokumentation sind mit ursächlich für schwere Störung bei der Landung: Airbus
(Abschlussbericht der BFU vom 02. März 2010 zur schweren Störung mit einem Airbus A320 am 01. März 2008 in Hamburg) Bei der Landung eines Airbus A320 während eines Sturmtiefs kam es zu einer sogenannten „schweren...mehr
Fehlende Angaben in der Bedienungsanleitung: Fertigkamin
Ein Hersteller von Fertigkaminen hatte in seiner Montageanleitung keine Angabe zur Isolierung gemacht. Nachdem nun ein Fachhändler einen Kamin mit einer offensichtlich zu dünnen Isolierung montiert hatte, fingen die Holzteile...mehr
Mit einer fachgerechten Technischen Dokumentation können Sie sich gegen solche Szenarien wappnen. Eine gute, verständliche und sichere Dokumentation entspricht den geltenden Normen und Richtlinien und erfüllt damit die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Bei Kothes! halten wir uns immer auf dem aktuellen Stand dieser Normen und Richtlinien und können Ihnen so Rechtssicherheit für die von uns erstellten Dokumentationen garantieren.
Ihr Ansprechpartner
- Dipl.-Ing. Lars Kothes
- Geschäftsführer
- (0 21 52) 89 42-28
- l.kothes(at)kothes.de


