Risikobeurteilung

In der Maschinenrichtlinie ist es eindeutig festgelegt: Eine Maschine darf in Europa nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine Risikobeurteilung vorliegt. Die Risikobeurteilung erbringt den Nachweis, dass die Maschine sicher ist. Bei der fachgerechten Durchführung einer Risikobeurteilung werden systematisch alle Gefahrenstellen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet. Hieraus ergeben sich dann je nach Art und Schwere der Gefährdung Rückschlüsse auf konstruktive Veränderungen, Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise zur Minimierung der Risiken für den Anwender.

DIN EN ISO 12100 gibt die formalen Kriterien zur Durchführung der Risikobeurteilung vor. Außerdem enthält sie drei separate Tabellen zu Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen, die zur systematischen Analyse bei den meisten Maschinen zur Anwendung kommen. Da innerhalb dieser Tabellen und zwischen ihnen Abhängigkeiten bestehen, ergibt sich für die Identifizierung von Gefährdungen eine sehr komplexe Matrix. Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen und normativen Vorgaben für Risikobeurteilungen erhalten Sie in unserem Infoservice.

In unserem Redaktionsteam erstellen Diplom-Ingenieure und Techniker mit viel Praxiserfahrung die Risikobeurteilungen. Durch ein breites Spektrum an durchgeführten Risikobeurteilungen können sie sich schnell in Ihre Konstruktion eindenken.

Eine Risikobeurteilung eignet sich auch hervorragend als Basis für die Erstellung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung. Denn hier ist alles zu finden, was der Technische Redakteur in puncto Sicherheit zu beachten hat. Besonders effektiv ist es, wenn ein Redakteur zuerst die Risikobeurteilung erstellt und anschließend die Dokumentation. Daher bieten wir diese Leistungen im Paket an und senken so für Sie die Herstellungskosten. Daneben beraten wir Sie auch in Sicherheitsfragen, z. B. bei der Auslegung von Schutzeinrichtungen.

Konformitätsvermutung

Normeneinhaltung bedeutet "Konformitätsvermutung", nicht "Konformitätsbeweis". Das heißt, zusätzlich zur Einhaltung der Normen ist es erforderlich, sich weitere Gedanken mit "Ingenieursverstand" zu machen.

Es kann sogar die richtige Entscheidung sein, sich gegen eine Normforderung zu entscheiden, z. B. wenn diese offensichtlich falsch oder veraltet ist. Deshalb gehen wir bei der Erstellung von Risikobeurteilungen nicht ausschließlich nach Normtext vor, sondern führen uns mögliche Unfallszenarien vor Augen.